Verleihung des Titels „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“

Mit Verleihung des Titels „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen am gestrigen Tage führt der Unterzeichner nunmehr zwei Fachanwaltstitel, welche sich geradezu nahtlos im sog. „Grünen Bereich“ ergänzen. Zu Fachanwälten eines bestimmten Rechtsgebiets werden Rechtsanwälte unter genauer in der Fachanwaltsordnung (FAO) definierten Bedingungen auf Antrag dann berufen, wenn sie einerseits eine spezielle theoretische Zusatz-Ausbildung sowie andererseits eine bestimmte (Viel-)Zahl von Fällen innerhalb der vergangenen drei Berufsjahre und mithin erhebliche Erfahrungen im betreffenden Gebiet vor- bzw. nachweisen können.

Wir danken unseren treuen Mandanten, welche uns stets ihr Vertrauen schenkten und mit welchen wir diesen Weg gemeinsam gegangen sind und sicherlich fortschreiten werden.

Ihr

Rechtsanwalt Sven Hörnich
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Maîtrise en Droit International et Européen Paris X – Nanterre