Nein! Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) hat der Gesetzgeber bereits in 2017 eine Möglichkeit geschaffen, schnell gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Wenn die sozialen Netzwerke eine bestimmte Größe erreicht haben, sind diese verpflichtet ein wirksames und transparentes Verfahren…