Recht der erneuerbaren Energien

Das sog. Energierecht, welches seinen Regelungsgehalt auch heute noch vorwiegend im gewerblichen Rechtsschutz findet, begleitet den Kanzleiinhaber bereits seit seinem Studium, als er als studentische Hilfskraft an einer energiewirtschaftsrechtlichen Lehrstuhl tätig war. Zu diesem Zeitpunkt stand gerade die europarechtlich gebotene Liberalisierung des deutschen Energiemarktes an, dies freilich mitsamt der typischen Anfangsschwierigkeit des sog. „Unbundling“ wie auch bspw. der Netznutzungsentgelte. In der laufenden Praxis vertreten und beraten wir heute  mittelständige Investoren und Betreiber rechtlich im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaikanlagen, dies vom Finden der geeigneten Dach-Flächen und der diesbezüglichen Vertragsgestaltung über die Planung und Realisierung bis hin zur Anmeldung der PV-Anlagen.