Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht kann derzeit neben dem Urheberrecht als eine der größten „Gefahrenquellen“ im Bereich E-Commerce angesehen werden.

Wettbewerbsverstöße können auf Grund der Regelstreitwerte von nicht selten mehreren tausend Euro für augenscheinlich nur geringe Verstöße teuer werden. Die Streitwertbemessung für Fehler bspw. des Impressums ist uneinheitlich und oft nur von der (glücklicherweise zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber teils eingeschränkten) Möglichkeit der Wahl des Gerichts durch den (abmahnenden) Wettbewerber abhängig. In unserer Beratungspraxis ist es unser Anliegen, den Mandanten für diesen Bereich und möglicher Fehler frühzeitig zu sensibilisieren. Abmahnungen durch Wettbewerber können so vermieden werden. Wir können aus unserer Erfahrung sagen, dass unsere Mandanten (auch Startups) sehr selten – dann oft auf Grund von „Sparmaßnahmen“ im Hinblick auf Beratungsdienstleistungen – „Opfer“ von Abmahnungen bzw. der typischen Abmahnwellen wurden. Für Startups sind im Hinblick auf die frühzeitige Beratung (zur Vermeidung von Abmahnungen) besondere Preisgestaltungen möglich. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit und nicht lediglich auf Kosten des Mandanten zu wachsen.