Vortrag zum Urheber- und Verwertungsrecht für Chorvorstände am 09.11.2024 in Leipzig

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, Vereine zu bilden und insbesondere zur Organisation von Chören wird hiervon reger Gebrauch gemacht. Aber auch Vereine müssen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit an geltendes (u.a. Urheber-)Recht halten. Sie haften dabei für das Handeln ihrer Organe und Beauftragten, was aber nicht bedeutet, dass […]