Arbeiten Sie auch schon im „home-office“?! Eine Umstellung für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer!
Spätestens aufgrund der aktuellen Corona-Krise ist diese Frage in aller Munde. Aber schon in den letzten Jahren wurde (wenn auch nicht aus Gründen einer Pandemie) von verschiedenen Seiten gefordert ein sog. Recht auf „home-office“ einzuführen, allerdings bis dahin ohne Ergebnis. Ob ein solches Gesetz überhaupt zielführend wäre, wurde seinerzeit diskutiert, nun erfahren wir die „normative Kraft des Faktischen“.
Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich spätestens jetzt der Frage stellen, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise sich die Arbeit im „home-office“ gestalten soll. Viel Zeit für eine (oft auch technische) Umsetzung bleibt momentan nicht. Es werden daher häufig Absprachen auf „dem kurzen Weg“ getroffen. Themen wie z.B. Haftungsrisiken, Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Kosten für Arbeitsmittel oder ggf. auch vertragliche Widerrufsmöglichkeiten sollten hier jedoch dennoch nicht vernachlässigt werden. Wir raten trotz der Eile, mit welcher aktuell Home-Office-Arbeitsplätze eingerichtet werden mussten, dennoch zu einer individuellen Zusatzvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum bestehenden Arbeitsvertrag, um möglichst Konflikte im Nachgang durch eine ausreichende vertragliche Regelung zu obigen Fragestellungen zu vermeiden.
Gerne beraten wir Sie bei dem Entwurf einer solchen Vereinbarung!