Mögliche Hilfe für Autoren (…), welche in der VG-Wort gebunden sind

Da uns aktuell eine Reihe freier Autoren anfragen, was sie zur Bewältigung der Krise tun könnten, möchten wir auf Folgendes hinweisen:

Die Sozialfonds der VG WORT GmbH gewährt u.U. (vgl. die Satzung) Beihilfen für in Not geratene Wortautoren, Verleger oder – was sich freilich niemand wünscht, aber einmal gelesen werden sollte – ihre Hinterbliebenen. Die VG Wort unterstützt gg. hiernach Mitglieder, welche bedürftig im Sinne des Steuerrechts sind.

Grundlage ist § 10 Abs. 2 Ziffer der Satzung:

§ 10 – Grundsätze des Verteilungsplans und der Verteilung

[…]

(2) Es werden ein Autorenversorgungswerk, ein Sozialfonds und ein Förderungsfonds gebildet:
[…]
2. Der Sozialfonds soll die finanzielle Unterstützung und Förderung von in Not geratenen Wortautoren und Verlegern sowie deren Hinterbliebenen übernehmen; er ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Steuerrechts. Die jährlichen Zuwendungen an den Sozialfonds werden vom Verwaltungsrat beschlossen und dürfen 10 % der Jahreseinnahmen nicht überschreiten. Über die Verwaltung und Verwendung dieses Fonds beschließt der Verwaltungsrat, der dieses Recht delegieren kann. […]“

Für eine Antragstellung sind Angaben zu Ihren Einkünften und Ihrer Vermögenslage notwendig, welche freilich durch die VG Wort auch vertraulich behandelt werden müssen.

Über die Anträge berät und beschließt dann der Beirat des Sozialfonds. Dieser setzt sich selbst aus Autoren und Verlegern zusammen und tagt viermal im Jahr. Grundlage seiner Entscheidungen sind seine Richtlinien, welche Sie hier einsehen können. Je nach Ihrer individueller Lage könnten auf dieser Grundlage ggf. laufende monatliche oder einmalige Zuwendungen oder auch zinslose Darlehen bewilligt werden.

Sie sind Autor und suchen nach Wegen, über die Runden zu kommen: Wir beraten Sie gerne!