Stellungnahme zur Abmahnwelle wegen Google Fonts
Auch in unserer Kanzlei gingen in den vergangenen drei Wochen eine Vielzahl von Anfragen wegen Abmahnungen insbesondere zweier hierauf stark spezialisiert zu scheinender Kollegen ein. Wir wollen uns nicht in vergleichbarer Weise reißerisch dazu äußern, wie dies teils im Internet vorzufinden ist. Persönlich halten wir die Werbung mit „Halbwissen“, wie es in einigen Blogs und auf einigen Anwalts-Homepages dazu zu finden ist, für ebenso bedenklich, wie die Abmahnwelle selbst. Es gibt aber auch einige seriöse inhaltliche Auseinandersetzungen und auf eine wollen wir unter diesem Link hinweisen.
Übrigens haben wir unsere Mandanten bereits seit Beginn des Jahres 2018 auf das Thema Google Fonts und deren dynamische oder ggf. lokale Einbindung hingewiesen. Zur konkreten Gestaltung, Umfang und evtl. Hintergründen der Abmahnwelle gibt es online ausreichend Spekulationen und wir wollen uns hieran nicht beteiligen.
Zwei wesentliche Hinweise fehlen jedoch aus unserer Sicht in den bislang vorgefundenen Onlinemeldungen:
- Unabhängig davon, ob sich die Betroffenen dazu entscheiden, den Vergleich zu schließen, besteht aus unserer Sicht eine Meldepflicht nach Artikel 33 DS-GVO.
- Beiden uns zur Prüfung vorgelegten Abmahnschreiben fehlte jeglicher Hinweis zur eigenen Datenverarbeitung der abmahnenden Kollegen nach Artikel 13 DS-GVO.
Ersteres sollte beachtet werden, um sich (wegen fehlender Meldung) keine weiteren Probleme ins Haus zu holen. Letzteres könnte insbesondere dann, wenn die Vergleichszahlung geleistet wird, ein Anlass sein, dem abmahnenden Kollegen ein Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DS-GVO zu senden. Denn die verspätete und/oder unzureichende Information wäre dann ggf. ein Grund der Prüfung eigener Ansprüche gegen den abmahnenden Rechtsanwalt.
Unabhängig davon sollten Sie sich im Falle des Erhalts einer solchen Abmahnung von einem qualifizierten Kollegen Ihres Vertrauens rechtlich beraten lassen. Gerade das Übersehen des Artikels 33 DS-GVO kann aus unserer Sicht später zu erheblichen Folgeproblemen führen.