Braucht der Veranstalter einer Crowdfunding-Kampagne ein Impressum?
Für gewerbliche Accounts von Social Networks wie Facebook, Google+ u. Co. ist es bereits entschieden und auch dort nahm es einige Zeit in Anspruch, bevor diese Frage ins Bewußtsein der Unternehmen (§ 14 BGB) vordrang. Zu erklären ist die langsame Entwicklung insoweit nur mit der alten Weisheit: Wo kein Kläger, da kein Richter!? Dabei ist […]