Nur ausnahmsweise eintretendes Kündigungsrecht von Bausparkassen in Folge der Niedrigzinsphase
Der BGH hat mit seinen beiden Urteilen vom 21.02.2017 (Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16) ein ausnahmsweises Kündigungsrecht für Bausparkassen bei Bausparverträgen, die seit 10 Jahren zuteilungsreif sind, bestätigt. Dies sollte jedoch nicht zu der voreiligen Annahme führen, dass alle Bausparverträge gekündigt werden können und sich die Bausparkassen so ihrer hochverzinsten Verträge entledigen […]