Feb212017
Der BGH hat mit seinen beiden Urteilen vom 21.02.2017 (Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16) ein ausnahmsweises Kündigungsrecht für Bausparkassen bei Bausparverträgen, die seit 10 Jahren zuteilungsreif sind, bestätigt. Dies sollte jedoch nicht zu der voreiligen Annahme führen, dass alle Bausparverträge gekündigt werden…