Vortrag zu rechtlichen Risiken bei der Nutzung von Video-KI an der Fachhochschule Dresden

Man stelle sich die folgende Situation vor: Ein siebenjähriges Kind liegt im Sommer auf einer Wiese, blinzelt beim Blick in den blauen Himmel und träumt insgeheim davon, mit einer futuristischen Waffe ausgestattet zwischen den Original-Helden aus seiner Lieblingsfilmreihe epische Schlachten zu schlagen. Die Gedanken des Kindes sind frei, aber was, wenn man über eine Schnittstelle seine Vorstellungen direkt als Filmdateien exportieren und „seinen Film“ unter Beteiligung der digitalen Klone seiner Lieblingsstars auch Dritten zeigen könnte?

Dieses „Kind“ existiert in digitaler Form heute und liefert seine Traumbilder auf Wunsch per Text to Video- oder Image to Video-Generation aus.

Was bis vor kurzem daher nur der Traum eines Kindes beschränkt auf seine Gedankenwelt war, kann durch moderne Bild-und Videogeneration per KI Realität werden.

Die rechtliche Einordnung der Verwertung solcher Kreationen nach aktuellem Persönlichkeits- und Urheberrecht soll Gegenstands dieses Vortrags sein.

Wann?
05.09.2024, 15:15-16:15 Uhr (Einlass ab 15:00 Uhr)

Wo?
Fachhochschule Dresden (FHD)
Staatlich anerkannte Hochschule – University of Applied Sciences
Campus Straßburger Platz, Güntzstraße 1, im Raum 012 – das kleine Filmstudio