Vortrag zum Urheber- und Verwertungsrecht für Chorvorstände am 09.11.2024 in Leipzig
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, Vereine zu bilden und insbesondere zur Organisation von Chören wird hiervon reger Gebrauch gemacht. Aber auch Vereine müssen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit an geltendes (u.a. Urheber-)Recht halten. Sie haften dabei für das Handeln ihrer Organe und Beauftragten, was aber nicht bedeutet, dass nach außen hin nur die Vereine als „Schutzschild“ in Anspruch genommen werden können und im Falle einer Rechtsverletzung die Organe und Mitglieder außen vor wären. Damit Sie sich fortan wieder unbeschwert auf das Proben, Singen und die Organisation von Konzerten konzentrieren können und Ihrem Verein nicht etwa durch horrende Kosten- und Schadenersatzforderungen von in ihren Rechten verletzten Dritten das „aus“ droht, haben wir in diesem Vortrag urheberrechtliche Grundsätze wie auch typische Haftungsrisiken von der Nutzung von Noten bis hin zur Gestaltung der Vereinshomepage für Sie zusammengestellt.