Wir spielen doch nur … auf Dauer … zusammen … mit dem gemeinsamen Zweck, Stars zu werden…das Dilemma mit der Band GbR
Was viele Bands nicht wissen…sie sind häufig eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR) und zwar auch ohne, dass sie sich dessen bewusst sind.
So teilen sie sich häufig Proberaummiete, die ein oder andere Gage, bringen ggf. Instrumente oder sonstige Technik mit (ein)…und dies auf Dauer für einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck. Geregelt ist (auch) die (Band-) GbR dann in den §§ 705 ff. BGB.
Der Band-GbR-Vertrag kann mündlich, schriftlich oder auch stillschweigend geschlossen werden, indem man gemeinsam startet. Probleme treten aber mangels schriftlicher Niederlegung häufig dann auf, wenn es endet. Die im BGB vorgesehenen Regelungen der GbR können für solch einen Fall recht nachteilig sein, weshalb man sie in schriftlichen Band-Verträgen häufig anpasst. Unbedingt geregelt sollte bspw. werden, was mit dem Band selbst oder dem Bandnamen passiert, wenn denn einer der MitgliederInnen austreten sollte.
Sie sind eine Band und wollen das Thema ordentlich geregelt haben? Wir beraten Sie gerne!