BGH stärkt Rechte der sog. Boulevardberichterstattung
Die namentliche Nennung in der Boulevardpresse mag unerfreulich sein, begründet aber nicht per se einen Unterlassungsanspruch. Dies entschied der BGH am 13. Januar 2015. Ein Starfriseur hatte eine Boulevardzeitung auf Unterlassung verklagt. Als 2012 in einem seiner Salons ein Mitarbeiter sowie zwei Hells Angels festgenommen wurden, verwendete die Zeitung dessen Namen in einem darüber berichtenden […]