Der Shutdown und damit verbundene Rechtsfragen: Wir bieten Kurzberatungspakete für die aktuellen Hürden des Unternehmerdaseins speziell für den Mittelstand an!

Aktuell herrscht berechtigterweise bei vielen Mittelständlern infolge der Coronakrise ein erhebliches Maß an Beunruhigung . Wir wollen so gut es geht unseren Beitrag zum Überwinden der Krise leisten und dies möglichst auch zu den Umständen angemessenen Konditionen. Daher bieten wir einerseits aktuell besondere Konditionen für Mittelständler an, welche durch die Corona-Krise betroffen sind und versuchen auch in regelmäßigen Abständen auf unserer Website kurze Hinweise zum Umgang hiermit zu präsentieren.

Viele Betriebe stellen auf Home-Office um oder auf unbestimmte Zeit gänzlich den Arbeitsbetrieb ein und zahlreiche öffentliche Einrichtungen werden geschlossen. So sind auch Schulen, Kindertagesstätten und andere Betreuungseinrichtungen von Schließungsmaßnahmen betroffen, um die Dynamik der Krankheitsausbreitung zu bekämpfen.

Ein Thema, welches gestern mehrfach durch Freiberufler (vielfach Musiker und Künstler) angefragt wurde, da diese gerade aktuell ihre Liquidität im Blick haben müssen und die Kosten des Hortes des Nachwuchses trotz Schulschließung abgebucht wurden. Dies kann freilich je nach Anzahl der Kinder und Betreuungszeiten einige hundert Euro im Monat umfassen.

Wir haben dies nachfolgend beispielhaft für die Landeshauptstadt Dresden nachgeschaut: Der jeweilige „Hort-Beitrag“ wird dort bis zum 15. jeden Monats durch das dem Eigenbetrieb erteilten SEPA-Lastschriftmandats vom Konto der Eltern abgebucht.

Die Grundlage für die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung in Dresden beispielsweise  bildet in Dresden die

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen.

Zu finden unter https://www.dresden.de/media/pdf/kitas/Satzung_Elternbeitraege_Kita.pdf

In Teil 2 unter § 8 Fälligkeit und Zahlungspflicht der Satzung steht in Absatz 5:

„(5) Erfolgen Schließungen oder Teilschließungen, welche durch die in § 3 Abs. 3 der Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in kommunalen Kindertageseinrichtungen in der jeweils gültigen Fassung genannten Gründe verursacht sind und hat das Kind aus diesem Grund weder seine noch eine andere kommunale Kindertageseinrichtung besucht und wurde kein alternatives kommunales Betreuungsangebot von der Landeshauptstadt Dresden unterbreitet, wird der Elternbeitrag entsprechend gemindert.¹) Spätestens drei Monate nach dem jeweiligen Monat, in dem die Betreuung nicht gewährleistet werden konnte, wird Eltern automatisch ein reduzierter Beirat abgerechnet. Die Höhe der Reduzierung des Beitrages beträgt für jeden Tag, an dem die Betreuung ausgefallen ist, 1 /20 des monatlichen Elternbeitrages.“

Beachten Sie also in Ihrer Stadt die jeweilige Rechtsgrundlage Ihrer Kita- und Hortbeiträge sowie ggf. eine bestehende kommunale Satzung, in der solche Fälle, wie sie jetzt eingetreten sind, geregelt sein können. Die Rechtsgrundlage können Sie vermutlich schon Ihrem Bescheid über die entsprechenden Beiträge entnehmen.