Eine schlechte Zeit für Kreative aber eine gute Zeit für Kreativität

Die aktuellen Entwicklungen im Zuge des Shut-Downs zur Corona-Krise treffen besonders die Kreativbranche. Live zu spielen war ohnehin seit Jahren schon die sog. „Cash Cow“ der meisten Bands. Wer nicht auf Tour gehen kann, verdient als Musiker aktuell wenig bis kein Geld.

Es ist aber auch eine gute Zeit, sich sogleich nach neuen Wegen umzusehen. Ein gutes Beispiel:

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Die Dresdner Band „The Reel Chicks and Family“ musste ihren St. Patrick’s Day Gig am 17.03.2020 absagen und entschloss sich spontan am Dienstagabend, selbigen ohne Gäste über das Internet live übertragen.

Und so konnte auch der Kanzlei-Inhaber am Dienstagabend mit immerhin durchschnittlich 70 und teils über 80 weiteren Zuschauern (was für einen kleinen Club schon recht beachtlich wäre) das Konzert am heimischen Bildschirm erleben. Die „Gäste“ dankten es und unterstützten die Musiker per Onlinespende.

Wer möchte und sich vor dem „Datenkraken“ hinter der streamenden Plattform nicht fürchtet (einige solcher Plattformen haben vermutlich so detaillierte Profile, um zu wissen, was wir übermorgen frühstücken…noch bevor wir es wissen) kann es auch jetzt noch über einen auf der Website der Band befindlichen Youtube-Link ansehen.

Von Yoga-Klassen über das Internet bis hin Online-Kochtipp-Videos des aktuell zu Hause sitzenden Chefkochs:

Sind auch Sie / seid auch Ihr/ bist auch Du Kreative(r) oder sonstiger Freiberufler(in) und von der aktuellen Krise betroffen? Gerne unterstützen wir Sie/Euch zu den Umständen angemessenen Sonderkonditionen bei der Entwicklung von Konzepten, um die Zeit wirtschaftlich zu überstehen. Es gibt in der Geschichte eine Vielzahl von Beispielen, in denen gerade Künstler eine Vorreiterrolle bei der Erarbeitung neuer Wege inne hatten.

Nachtrag: Die GEMA sah übrigens zunächst nach einer vorläufigen Stellungnahme (Stand April 2020) etwaige Livestreams von Clubs zunächst während der Corona-Krise als von deren bestehenden Verträgen (für Livekonzerte „ohne Onlineweiterleitung“) gedeckt an. Die GEMA wies aber selbst darauf hin, dass diese Vorabauskunft ohne „Präjudiz“ erteilt würde, sich also nicht bei tiefergehender rechtlicher Bewertung durchsetzen müsse!

Zu empfehlen ist auf Grund der damit verbundenen rechtlichen Unsicherheit, sich ggf. an solche Video-Portale zu halten, welche selbst über einen Rahmenvertrag mit der GEMA verfügen.

Nachtrag 2: Der Beitrag der GEMA ist zwischenzeitlich nicht mehr vorhanden, liegt uns aber noch als Sicherung vor. Sprechen Sie uns bitte ggf. auf Kennziffer 1730/11 an!

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