Fotorecht … oder auch… „Wem gehört dieser Hals?“

Das sog. Fotorecht gehört für mich als passionierter Fotograf zu meinen Lieblingsbereichen des Urheber- und Medienrechts. Auch in diesem Frühjahr wird es daher wieder ein Seminar zum Thema Recht am eigenen Bild, Urheberrecht sowie Allgemeinen Persönlichkeitsrecht geben, in welchem praxisnah u.a. vorstehende Fragen beantwortet werden. Insoweit ist z.B. zu bemerken, dass eine Vielzahl von Fotografen u. Modelle derzeit auf schlecht angepasste Muster von Model Releases oder Lizenzvereinbarungen aus dem Internet zurückgreifen, welche im konkreten Einzelfall vielfach nicht nur falsch sondern teils auch kontraproduktiv sind, da sie das eigentlich gewollte umkehren. Die Einwilligung i.S.d. §§ 22, 23 KUG wird nicht selten mit den lizenzrechtlichen Bestimmungen des Urhebervertragsrechts vermengt und dadurch dem Modell ein Recht dem Grunde nach zugestanden, welches es nur in Ausnahmefällen hat. Somit soll auch diesmal wieder das Urhebervertragsrecht für Fotografen seinen Stellenwert erhalten.

Auf Verwerterseite werden zudem oft Rechte eingekauft, das Namensnennungsrecht des Urhebers jedoch dann vergessen. Letzteres ruft nicht selten einen Abmahnanwalt aus Erfurt auf den Plan…

Das Seminar ist derzeit für Mitte April 2013 geplant. Fragen und Anregungen sowie ggf. Voranmeldungen werden gerne entgegengenommen.