leere Stativ

Hinweis auf weitere Hilfen durch Staat und Verwertungsgesellschaften (nicht nur) für Künstler

Hinweis zum Einstieg: Die aktuelle Situation ist leider so schnell-lebig, dass das ursprüngliche Vorhaben, die auf unserer Homepage angesammelten Informationen zu Hilfestellungen in der Corona-Krise laufend zu aktualisieren sich nicht mehr vollends umsetzen lässt. Die Telefone laufen heiß!  Wir recherchieren natürlich parallel weiter, aber wollen hier auf Grund ständiger Änderungen nicht sogleich die Nachrichten von „gestern“ posten. Gerne beraten wir Sie in Ihrem konkreten Einzelfall und suchen auch über Förderungsmöglichkeiten hinaus gemeinsam mit Ihnen einen Ausweg.

Nachfolgend noch einige letzte Informationen in „Ticker“-Form (Stand: 23.03.2020 mittags). Zum jeweils aktuellen Stand der Entwicklungen empfehlen wir, etwaige Stichworte in eine übliche Suchmaschine  :

Einen generellen Anspruch Entschädigungen für abgesagte Konzert-Veranstaltungen in Zeiten der Corona-Krise gibt es leider grundsätzlich nicht – es sei denn, Ihr Arbeitsausfall ist durch behördlich angeordnete Quarantäne begründet, wie in § 56 des IfSG – Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen angeordnet. Zuständig ist dann die Behörde, die die Quarantäne anordnet.

Ein Sonderprogramm für Selbständige und Kleinunternehmen wurde durch das Sächsische Wirtschaftsministerium angekündigt, durch das über ein Online-Portal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ab dem 23.03.2020 zinsfreie Darlehen aufgenommen werden können.

Des Weiteren soll auf Antrag die Herabsetzung oder Aussetzung (Stundung) von Steuerzahlungen möglich werden. Dazu sollten Sie sich telefonisch beim zuständigen Finanzamt melden.

Eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht findet sich ebenfalls in Vorbereitung, um Geschäftsführer (…) nicht aktuell auch mit der Sorge um etwaige Strafbarkeit zu belasten.

Ebenfalls ist eine gesetzliche Regelung in Vorbereitung, welche Mieter (gewerblich wie privat) während der kommenden Monate vor Kündigungen infolge Mietausfalls schützen soll. Ebenfalls soll dabei aber auch der private Wohnungseigentümer, der sein Eigentum über Kredite finanziert und zudem vermietet hat, vor einer Darlehenskündigung geschützt werden, um das Problem nicht lediglich zu verlagern. Wichtig nochmals: Das Gesetz ist (Stand 23.03.2020!) noch nicht in Kraft!

In Dresden ist eine Soforthilfe für Freiberufler und Unternehmen in Planung.
Weitere landesspezifische Hilfsmaßnahmen sind auf folgender Seite des VUT zusammengefasst:

https://www.vut.de/vut/aktuelles-vut/artikel/details/coronavirus-wichtige-informationen-fuer-vut-musikunternehmerinnen/

Außerdem können Soloselbständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft ab sofort telefonische Krisenberatung in Anspruch nehmen. Eine Liste der Telefonnummern für alle Bundesländer ist unter

https://www.kreative-deutschland.de/files/kd/Coronahotlines%20PCI%20Netzwerk.pdf

zu finden.

An anderer Stelle informierten wir über mögliche finanzielle Hilfen durch den Sozialfonds der VG-Wort.

Doch was ist mit anderen Verwertungsgesellschaften?

Die GEMA bietet derzeit nach unseren Recherchen noch keine Hilfen an, auf ihrer Internetseite wird allerdings dazu aufgefordert, per E-Mail ausgefallene Veranstaltungen zu melden, was für den Fall späterer finanzieller Hilfsangebote zu empfehlen ist.

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) hat ein Formular für GVL-Berechtigte zur Beantragung einer einmaligen Soforthilfe für Veranstaltungsausfälle in Höhe von 250 € bereitgestellt.

Zu finden hier

https://www.gvl.de/coronahilfe

Die Website der VG Bildkunst informiert außerdem darüber, dass die Gesellschaft gerne Sonderunterstützungen auszahlen würde, jedoch die Begrenzung der Mittel problematisch sind und noch geprüft werden muss, wie eine gerechte Verteilung stattfinden kann. Nichts desto trotz können bedürftige Mitglieder Anträge auf Unterstützung auf Grundlage der Unterstützungsrichtlinien der Stiftung Sozialwerk stellen.

 

Nachtrag vom 25.03.2020:

Update: Das umfangreiche Hilfsangebot der GEMA ist da! Mit folgenden Hilfen will sie ihren Mitgliedern in der Krise unter die Arme greifen:

Es wurde ein Nothilfe-Programm für Musikurheber der GEMA in Höhe von 40 Mio. Euro auf die Beine gestellt. Das zweistufige Programm besteht aus dem

  1. „Schutzschirm Live“, in dessen Rahmen ab dem 30.03.2020 (vor allem von Komponisten und Textdichter der GEMA, die zugleich als Performer auftreten) nur online Anträge zur pauschalen Nothilfe gestellt werden können und dem
  2. „Corona-Hilfsfonds, aus dem je nach persönlicher Betroffenheit einmalig eine persönliche Übergangshilfe von bis zu 5.000 € beantragt werden können, wenn die durch die Pandemie ausgelöste wirtschaftliche Lage nicht bereits über den „Schutzschirm Live“ oder andere Leistungen werden konnte

Die Online-Anträge finden Sie hier:

https://www.gema.de/musikurheber/nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder/

Es soll zudem Kulanzregelungen für Veranstalter geben, um – soweit möglich – die Kunden bei der Lizenzierung von Musikveranstaltungen zu unterstützen.

Des Weiteren sichert die GEMA nach eigenen Angaben die Ausschüttungen zum 1. April und 1. Juni.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.gema.de/aktuelles/news/corona-pandemie-hilfe-fuer-mitglieder-und-kunden-der-gema/

 

Nachtrag vom 26.03.2020:

Die Künstlersozialkasse informiert ebenfalls über Maßnahmen für Versicherte und abgabepflichtige Unternehmen auf

https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html