Warum wir keine sog. Gegnerlisten führen und was wir davon halten

Wir sind eine urheber- und wettbewerbsrechtlich spezialisierte Kanzlei und die Vertretung von Urhebern bringt auch gelegentlich die Verfolgung von Rechtsverletzungen mit sich. In gleicher Weise unterstützen wir ggf. auch evtl. Schuldner, welche wegen (vermeintlicher) Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden. Mittlerweile kann der Kanzleiinhaber auf mehrere tausend Akten zurückblicken, wobei sich die Stellung (ob auf Seiten des Angreifers oder Angegriffenen) wohl die Waage hält.

Mandantennamen zu nennen, würde zunächst gegen das Gebot der Vertraulichkeit verstoßen, aber auch bei evtl. Einwilligungen der Mandanten wäre dies mit Vorsicht zu genießen und sollte bei der Mandantschaft eigentlich Fragezeichen aufwerfen: Wenn mein Anwalt so gut ist, warum müsste er dann überhaupt werben und warum bitte will er dies mit meinem Namen?

Als nicht weniger problematisch empfinden wir einige Kollegen, welche mit sog. „Gegnerlisten“ im Internet auf Kundenfang gehen (dies im Übrigen auch aus datenschutzrechtlicher Sicht). Der allgemein gehaltene Werbetext ist dabei fast immer gleich und hebt den gegnerischen Kollegen wie auch seinen Mandanten hervor. Die „Artikel“ dieser Kollegen bringen keinen Mehrwert für ihre Mandanten. Vielmehr schränken sie – da die Anspruchsteller erbost sein dürften – die Vergleichsbereitschaft ein. Auch inhaltlich sind diese Artikel so allgemein gehalten, dass die Websitebesucher hieraus eigentlich nur ablesen können, im Falle des Erhalts einer eigenen Abmahnung ebenfalls „Geld zu dem Kollegen tragen“ zu können.

Nicht selten eskalieren diese Anwaltskollegen die Sache einer Weise, dass ihre Mandanten irgendwann ein Vielfaches (auch an Prozesskosten) mehr zahlen müssen.

Logische Konsequenz aus der namentlichen Benennung auf der Website der Kollegen wäre eigentlich, dass man zum „Gegenschlag“ dahingehend ausholt, künftig zumindest diejenigen Gegner und Gegnervertreter (ggf. auch namentlich) online zu benennen, welche einen selbst an den Pranger stellen. Ggf. könnte man auch ergänzen, wie viel mehr diese Rechtsanwälte ihre Mandanten im Ergebnis gekostet haben.

Man stelle sich den Artikel vor:

„Wir haben erfolgreich eine Urheberrechtsverletzung gegen das Unternehmen KOPIERTALLZUGERN GmbH durchgesetzt. Falls auch Sie Ihre Rechte durch die KOPIERTALLZUGERN GmbH verletzt sehen, sprechen Sie uns gerne an.

Update:

Nachdem sich ein Rechtsanwalt ONLINEMELDER bei uns angezeigt und völlig an der Sache vorbei geschrieben hat, haben wir die Rechte unserer Mandantschaft beim Landgericht FLIEGENDERGERICHTSSTAND zum Az. SOUNDSO eingeklagt. Mittlerweile hat die KOPIERTALLZUGERN GmbH mithin € ??????? gegenüber dem ursprünglichen Schreiben an unsere Mandantschaft draufgezahlt und muss natürlich neben den Gerichtskosten auch den hochkompetenten Kollegen wohl grundsätzlich zusätzlich bezahlen.“

Dies ist aber freilich an dieser Stelle „nur laut gedacht“ und wir haben aktuell nicht vor, uns an dieser Praxis einiger Kollegen zu beteiligen. Ggf. sollte dieser Beitrag aber einigen Gegnern unserer Mandanten helfen, ihre anwaltlichen Vertreter besser auszuwählen, denn die angesprochenen Artikel und Gegnerlisten gehen nach unserer Wertung vollständig an den Interessen der Mandanten vorbei.