Was ist der Hintergrund unserer neuen Karte?

Für die eigene Website mag es nützlich sein, eine zoombare Karte eines Drittanbieters einzubinden, um den Besuchern eine grafische Vorstellung der angegebenen Adresse zu ermöglichen. Datenschutzrechtlich gesehen kann – je nach Anbieter – dieses Vorgehen jedoch problematisch:

Man kann selten transparent (i.S.d. DS-GVO) darüber aufklären, welche Daten der jeweilige Drittanbieter bei Inanspruchnahme der Dienste (hier bloße Anzeige der Adresse) erhebt und wie diese verarbeitet werden.

Dazu kommt, dass der Besucher zumeist keine Kontrolle über das Geschehen hat: Sobald er auf der Seite ist, werden seine Daten womöglich verarbeitet, ohne dass er sich dessen bewusst ist.

Artikel 13 der DS-GVO sieht aber eine Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten vor. Und im Sinne der Art. 26 ff. DS-GVO sind Sie als Betreiber mitverantwortlich oder zumindest Auftraggeber i.S.d. Artikel 28 ff. DS-GVO für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher, wenn Sie fremde Dienste in die Website einbinden.

Es gibt aus unserer Sicht zwei Möglichkeiten, um dieses Problem zu lösen:

1. Der Benutzer findet zunächst nur einen Hinweistext nebst Bestätigungsbutton auf der Website vor, mit dem ihm angeboten wird, die Adresse im Rahmen des Kartendienstes eines Drittanbieters angezeigt zu bekommen. Dies kann auch auf eien sog. Zweiclicklösung ausgeweitet werden. D.h. Beim ersten Klick erscheint ein datenschutzrechtlicher Hinweis über die Verarbeitungstätigketien des Dritten, die eintreten könnten. Mit dem zweiten Klick setzt der Besucher einen Haken, wenn er dennoch weitergeleitet werden möchte, wonach die Karte dann angezeigt wird. Hierbei verbleibt freilich das oben angesprochene Problem, dass man hierüber keine transparente Belehrung erteilen kann. Fünfseitige Texte darüber, dass der Drittanbieter ggf. Daten an ausländische Geheimdienste und einige Dutzend Werbetreibende zur Erstellung von umfassenden Profilen weitergibt, dürften auch marketingtechnisch nicht all zu sinnvoll sein.

2. Die andere Möglichkeit ist es, diese Dienste vollständig von der Website zu nehmen und eine eigene Karte zu erstellen oder erstellen zu lassen, die dann eingebunden wird.

Abzuraten ist davon, lediglich Screenshots der durch Drittanbieter angezeigten Karten auf die Website stellen. Das wäre nach deren Nutzungsbestimmungen regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung.