Bin ich Urheber oder nur „Wortkumulierer“

Die Frage nach der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Text-Inhalten ist eine der häufigsten des Urheberrechts. Während es bei Fotografien und Filmen über den sog. Lichtbilder- bzw. Laufbilderschutz fast aussichtslos ist, die schöpferische Qualität von Inhalten anzugreifen, ist ein solches bei Texten grundsätzlich denkbar. Aber Vorsicht! Häufig wird dabei die sog. „kleine Münze“ vergessen. Während nämlich längeren Texten (auch dem vorliegenden) häufig ein urheberrechtlicher Schutz kaum abzusprechen ist (eine Ausnahme stellen allenfalls rein technische Beschreibungen, welche sich sklavisch an dem beschriebenen Objekt orientieren dar), wird ein solches häufig (rechtsfehlerhaft) bei kurzen Texten pauschal versucht. Spätestens aber seit dem Dadaismus muss allen klar sein, dass kurze bzw. einfache Texte keinesfalls per se aus dem urheberrechtlichen Schutz herausfallen können. So ist bspw. das nachfolgende Gedicht:

„Das Leben ist schön,

ich kauf mir ’n Fön,

dann kann ich flux nach Hause geh’n.

Dort lass ich mir ein Bade ein

doch nehm ich meinen Fön nicht rein!“

(Urheber: Sven Hörnich)

sicherlich in seinem intellektuellen und künstlerischen Anspruch nicht zwingend mit Goethe und Schiller vergleichbar. Geschützt ist es jedoch gleichwohl!