Vorlage eines Werbewiderspruchs
In den vergangenen Tagen häufen sich Anfragen von Mandanten, welche unerlaubte Werbesendungen per Post erhalten. Teils – und besonders fragwürdig – wurde Betroffenen auch zunächst mit einem ersten Schreiben hinsichtlich ihrer vermeintlichen Einwilligung in die werbende Kontaktaufnahme gedankt, an welche sie sich aber nicht erinnern konnten, nur um kurz darauf erste unerwünschte Werbung an diese zu übersenden. Wir halten insoweit wenig von der gelegentlich anzutreffenden Praxis, sogleich mit Abmahnungen seitens der Mandanten zu reagieren. Gleichwohl haben wir Verständnis, dass unerwünschte Werbung als störend empfunden wird. Zumindest dann, wenn bei dem Werbenden kein Vorsatz zu vermuten ist, halten wir seitens der Adressaten der Werbung eine vermittelnde Lösung des (zunächst) Werbewiderspruchs für vorzugswürdig.
Mit nachfolgendem Widerspruchsschreiben, welches Sie ggf. vorab per Telefax sowie (zum Nachweis des Zugangs) per Einwurfeinschreiben versenden sollten, können Sie dem auf einfache Art und Weise widersprechen. Zudem beinhaltet der Entwurf auch ein Auskunftsersuchen, um – so Ihnen unbekannt – zu erfragen, auf welcher Grundlage man Sie angeschrieben hat.
„IHR BRIEFKOPF
Per Einwurfeinschreiben
NAME
ADRESSE
Vorab per Telefax: NUMMER
DATUM
Ihr Zeichen: ******
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf das in Kopie beigefügte Schreiben vom DATUM.
1. Zunächst bitte ich um Mitteilung, wann ich der werbenden Kontaktaufnahme zugestimmt haben sollte.
Ich darf Sie höflich um Mitteilung von Inhalt bzw. Art und Zeitpunkt sowie ggf. Übersendung einer Kopie der angeführten „Zustimmung“ bis einschließlich MONATSFRIST bitten, damit ich diese Information einordnen und ggf. künftige Missverständnisse vermeiden kann.
2. Zudem widerrufe ich höchst vorsorglich jede etwaige Einwilligung zu jeglicher werbenden Kontaktaufnahme (vgl. § 7 UWG). Gleiches gilt für eine etwaige datenschutzrechtliche Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 S.1 lit. a DS-GVO) zu Werbezwecken meine Daten zu erheben, vorzuhalten bzw. zu speichern, sonst zu verarbeiten oder gar an Dritte weiterzugeben.
3. Vorliegendes Schreiben ist unabhängig von der Frage, ob diese Regelung zu Ihren Gunsten eingreift, freilich auch als Widerspruch gegen eine etwaige Verarbeitung auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO zu werten.
Mit freundlichen Grüßen
NAME“
Es ist bewusst ein zunächst sehr zurückhaltendes Auskunftsersuchen enthalten, welches ggf. auch noch erweitert werden kann. Darüber hinaus geht der Entwurf davon aus, dass Sie keine Einwilligung erteilt haben oder Ihnen eine solche nicht erinnerlich ist. Sollten Sie Fragen zu Ihren datenschutzrechtlichen Befugnissen haben oder trotz ausdrücklichen Widerspruchs Werbung erhalten und wollen Sie dies wirksam abstellen, sprechen Sie uns gerne an!