Verleihung des Titels „Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht“
Nicht ganz ohne Stolz führe ich ab heute den Titel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“. Dieser bestätigt neben dem Absolvieren einer zusätzlichen theoretischen Ausbildung auch, dass ich eine gewisse Anzahl von Fällen aus durch die Fachanwaltsordnung näher bezeichneten Rechtsgebieten des Urheber- und Medienrechts betreut habe.