Erhebung von personenbezogenen Daten von Stellenbewerbern

(1) Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten als Bewerber für eine Stelle, wenn Sie uns diese per E-Mail, per Post oder per Telefon zur Verfügung stellen. Dies gilt sowohl für Bewerbungen auf Stellenausschreibungen als auch für Initiativbewerbungen. In diesem Zusammenhang erfassen wir diejenigen Informationen, die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilt wurden. Hierzu können insbesondere – je nach Umfang Ihrer Mitteilungen – Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Interessen, Qualifikationsdaten sowie schulische und berufliche Werdegänge zählen. Die von Ihnen erfassten persönlichen Daten werden nur zu dem Zweck verwendet, das Bewerbungsverfahren durchzuführen (Rechtsgrundlage ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. a), b) und f) DS-GVO i.V.m. § 26 BDSG).

(2) Für die Datenerhebung und -verarbeitung im Sinne der DS-GVO ist die Kanzlei

Rechtsanwalt Sven Hörnich
Sebnitzer Straße 57
01099 Dresden

verantwortlich.

(3) Sie sind nicht verpflichtet, die vorgenannten personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die mitgeteilten Daten können aber für die Durchführung des Bewerbungsverfahren sowie für einen künftigen Vertragsabschluss nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erforderlich sein. Ohne die Bereitstellung der Daten kann ggf. die Kommunikation, die Durchführung des Bewerbungsverfahrens oder ein (Arbeits-)Vertragsabschluss nicht erfolgen.

(4) Intern können Mitarbeiter, die mit dem Bewerbungsverfahren sowie der Stelle, auf die Sie sich bewerben, in Zusammenhang stehen, auf Ihre Daten zugreifen. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet nicht statt. Es besteht keine Absicht, Ihre Daten an einen Empfänger in einem Drittland (kein Mitgliedstaat der EU / EWR) oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

(5) Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO) oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DS-GVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben ebenfalls das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt (Art. 77 DS-GVO).

(6) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Daher bewahren wir Ihre Bewerbungs-Daten nach Durchführung des Bewerbungsverfahrens bei einer Ablehnung 6 Monate nach der Mitteilung der Ablehnungsentscheidung an Sie auf. Sofern Sie in eine längere Speicherung eingewilligt haben, beträgt die Speicherdauer den von Ihrer Einwilligung umfassten Zeitraum. Danach werden wir – so keine anderweitige Rechtfertigung der Speicherung mehr ersichtlich ist – entweder Ihre Daten löschen oder erneut Ihre Einwilligung zur weiteren Speicherung einholen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.